Erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes formell korrekt, sozial gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
Erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes formell korrekt, sozial gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.