Die Entzauberung von kununu & Co. Das Arbeitgeberportal kununu wirbt damit, dass Arbeitgeber bewertet werden können, und zwar anonym. Die Bewertungen können sowohl (ehemalige) Arbeitnehmer als auch Bewerber abgeben. Löschung der Arbeitgeberbewertung Das OLG Hamburg hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass kununu dem Löschungsbegehren eines Arbeitgebers hinsichtlich einer negativen Bewertung entsprechen müsse (Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Februar 2024, Az. 7 W 11/24). „Fake Bewertung“ Der Arbeitgeber hatte vorgetragen, dass die Bewertung … Mehr