Der Streit um den Ort von Gesellschafterversammlung bei zerstrittenen Gesellschaftern
In letzter Zeit sind vermehrt Entscheidungen zu verzeichnen, die sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben, welche Konsequenzen sich aus einem womöglich falsch gewählten Ort für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung ergeben. Aufhänger ist stets die Frage der Zumutbarkeit; Ausgangsbasis sind stets bereits zerstrittene Gesellschafter. Entscheidung des OLG Hamm In einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahr 2023 – die allerdings eine Personengesellschaft betraf – wurde die Versammlung in Konferenzräumen abgehalten, die sich in den Geschäftsräumen … Mehr