Vererben und Verschenken von Immobilien: Steuerliche Privilegien auch für Drittstaaten
EuGH hebt EU/EWR-Raum-Erfordernis auf Gehen Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser durch Schenkung oder Erbschaft auf die Folgegeneration über, wird dies durch den deutschen Fiskus steuerlich privilegiert. Hierzu war bislang erforderlich, dass die betreffenden Immobilien in der EU bzw. dem EWR-Raum liegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesem Erfordernis nun unter Verweis auf die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit eine Absage erteilt. Steuerliche Privilegien für Familienheim und vermietete Immobilien Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, fällt hierauf oft Erbschaft– bzw. Schenkungsteuer … Mehr