Erst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dann die Invaliditätsversorgung
Klarstellung aus Erfurt zur Invaliditätsversorgung: Der vollständige Ausschluss einer Invaliditätsrente vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt nicht per se eine unangemessene Benachteiligung der Versorgungsberechtigten dar. Die Gewährung einer betrieblichen Invaliditätsrente setzt nach vielen Versorgungsordnungen nicht nur den Eintritt der Invalidität, sondern zusätzlich auch das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus. Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2023 (3 AZR 250/22) erneut mit der Frage zu befassen, ob eine solche Regelung in AGB zulässig … Mehr