Bitte Abstand halten – Neues zu Altersabstandsklauseln in der Hinterbliebenenversorgung
Nach einer brandneuen Entscheidung des BAG vom 20.2.2018 (3 AZR 43/17) sind Altersabstandsklauseln bei der Gestaltung der Hinterbliebenenversorgung weiterhin grundsätzlich zulässig. Den Arbeitgebern wird damit ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Risiken bei der Hinterbliebenenversorgung belassen. Dies ist umso erfreulicher, als die Rechtsprechung des BAG aus jüngerer und jüngster Zeit eigentlich in eine andere Richtung gedeutet hatte. Die Entscheidung des BAG vom 20.2.2018 Das BAG hatte über den Fall einer Klägerin zu entscheiden, die Ansprüche … Mehr