Wenn Sie einen juristischen Blog betreiben, können Sie Ihren Blog bei Recht Umschau registrieren lassen. Die Teilnahme bei Recht Umschau ist kostenlos.
Bitte prüfen Sie, ob die nachfolgenden Kriterien für eine Teilnahme bei Recht Umschau erfüllt werden:
- Ihr Blog muss sich überwiegend mit rechtlichen Themen befassen und die Blogbeiträge sollten einen aktuellen fachlichen Mehrwert bieten.
- Der Blog muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
- Der Blog muss frei von rassistischen, gewaltverherrlichenden und nicht-jugendfreien Inhalten sein.
- Es muss sich um Ihren eigenen Blog handeln bzw. Sie müssen berechtigt sein, den Blog registrieren zu lassen.
- Sie sind damit einverstanden, dass Recht Umschau einen kurzen Ausschnitt Ihres Blogbeitrages mit einer Verlinkung auf Ihren Blog veröffentlicht.
- Der Blog muss einen gängigen RSS Feed zur Verfügung stellen.
Wenn Ihr Blog die vorstehenden Kriterien erfüllt, stellen Sie gerne eine Registrierungsanfrage bei Recht Umschau, indem Sie eine kurze E-Mail mit Angabe des Blognamens an die nachfolgende E-Mail-Adresse senden:
info[@]recht-umschau.de
Ein Anspruch auf Teilnahme bei Recht Umschau besteht nicht. Der Betreiber von Recht Umschau behält sich vor, jeden Registrierungswunsch zu prüfen und auch einen bereits registrierten Blog zu deregistrieren, wenn ein registrierter Blog über einen längeren Zeitraum die vorstehenden Kriterien nicht mehr erfüllt.
Wenn kein Interesse an einer weiteren Teilnahme bei Recht Umschau besteht, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an den Betreiber, so dass eine Deregistrierung des Blogs vorgenommen werden kann.
(Stand: Dezember 2024)