Deepfakes – Eine arbeitsrechtliche Betrachtung

Deepfakes – mittels künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte, täuschend echte Bild-, Video- und Audioinhalte – sind längst kein Randphänomen mehr. Betroffen sind nicht nur Prominente, sondern zunehmend auch Privatpersonen, überwiegend Frauen. Neben der derzeit diskutierten strafrechtlichen Einordnung verdient das Phänomen auch eine arbeitsrechtliche Betrachtung, denn der Missbrauch von KI macht vor den Betriebstoren nicht Halt.

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