Viele öffentliche Auftraggeber vergeben Aufträge direkt mit der Begründung, es gebe nur einen einzigen Anbieter auf dem Markt. Ein aktuelles Urteil (VK Bund, Beschl. v. 28.01.2025 – VK 2-109/24) macht damit Schluss. Wer einen Direktauftrag vergeben will, muss eine echte Marktrecherche vorweisen: mit Datum, Quellen und konkreten Namen. Bauchgefühl gilt nicht mehr.
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