CROSET – Fachanwälte für Arbeitsrecht
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Heimliche Videoaufnahmen am Arbeitsplatz – reicht das für eine Kündigung?
Nein.
Auch wenn ein Video scheinbar einen Diebstahl zeigt:
Wenn die Aufnahmen illegal entstanden sind, dürfen sie vor Gericht nicht verwendet werden.
In diesem Video:
✔️ Warum heimliche Kameras problematisch sind
✔️ Wann Beweise vor Gericht wertlos sind
✔️ Welche Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung gelten
Wichtig: Ohne zulässige Beweise und ohne schweren Verdacht ist eine Kündigung unwirksam.
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