DSFA: Was sollten Verantwortliche konkret tun?

Sehen Sie das ganz Video hier: https://youtu.be/VriCQQNZQrM?si=_okZseXGDifbh1wo

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine neue Vorlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen veröffentlicht. Sie ist zwar nicht verpflichtend, kann sich aber schnell zu einem praktischen Standard entwickeln.

Im Video geht es darum, was die neue Vorlage bringt, warum sie für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen relevant ist und was Verantwortliche jetzt konkret prüfen sollten. Gerade für KMU kann die Vorlage helfen, DSFAs strukturierter, vollständiger und nachvollziehbarer zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen ist Art. 35 DSGVO. Die neue EDSA-Vorlage soll dabei unterstützen, Verarbeitungen sauber zu beschreiben, Risiken zu bewerten und Maßnahmen nachvollziehbar festzuhalten.

Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, https://www.iitr.de