Viele Geschäftsführer denken, sie hätten für den Jahresabschluss 2025 bis Ende des nächsten Jahres Zeit. Das stimmt oft nicht.
Nach § 264 HGB muss der Jahresabschluss einer GmbH oder UG grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten aufgestellt werden. Gerade bei wirtschaftlichen Herausforderungen kann ein verspäteter Jahresabschluss schnell gefährlich werden, z. B. wenn eine bilanzielle Überschuldung zu spät erkannt wird.
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