16 Länder. 16 Regelwerke. Ab 2027 ist Schluss damit

Bund und Länder haben sich geeinigt: Der Flickenteppich aus 16 verschiedenen Vergaberechten unterhalb der EU-Schwelle wird abgeräumt. Bis zum 30. Juni 2026 soll der Reformentwurf des Bundeswirtschaftsministerium vorliegen, ab 2027 sollen überall in Deutschland die gleichen Regeln gelten. Auch Notfallvergaben bei Katastrophen bekommen endlich eine klare Grundlage.