BAG zum Auskunftsanspruch bei vermuteter geschlechtsbezogener Entgeltbenachteiligung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. Oktober 2025 entschieden, dass eine Klage auf „gleichen Lohn“ gegen den Arbeitgeber schon daran scheitern kann, dass die Arbeitnehmerin nicht konkret vorträgt, woraus sich die behauptete „Ungleichheit“ ergeben soll (Az. 8 AZR 269/24). Eine Tierärztin verlangte Auskunft und dann Nachzahlung von vermeintlichen Entgeltdifferenzen zu männlichen Kollegen, die mehr Lohn als sie erhielten. Das BAG hat die Klage im Ergebnis zurückgewiesen – insbesondere, weil zentrale Angaben zur Vergleichbarkeit der Tätigkeiten fehlten.

The post BAG zum Auskunftsanspruch bei vermuteter geschlechtsbezogener Entgeltbenachteiligung appeared first on Ogletree Deakins.