Wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis

Steuerhinterziehung und gescheiterte Selbstanzeige – Der Fall Uli Hoeneß und die aktuelle Reform
Das Landgericht München II verurteilte Uli Hoeneß am 13. März 2014 wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe. Aktenzeichen: W 5 KLs 68 Js 3284/13. Die hinterzogenen Steuern beliefen sich auf mindestens 28,5 Millionen Euro für die Jahre 2003 bis 2009. Seine Selbstanzeige vom Januar 2013 wurde vom Gericht als unwirksam eingestuft, da sie unvollständig war.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte am 26. April 2026 gegenüber der Funke Mediengruppe eine Reform der Selbstanzeige an. Am 27. April 2026 gab das Bundesfinanzministerium offiziell bekannt: Künftig soll eine Selbstanzeige oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirken. Dies ist Teil eines Aktionsplans gegen Steuerkriminalität.
Aktuelle Rechtslage: Selbstanzeigen führen bis 25.000 Euro zur Straffreiheit, darüber gelten Strafzuschläge von 10-20 Prozent je nach Höhe der Hinterziehung.
Ziel der geplanten Gesetzesänderung: Beseitigung des Fehlanreizes, Steuern erst bei drohender Entdeckung nachzuerklären.