Kryptotrading und Finanzamt – so decken sie alles auf

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat auf der BMF Pressekonferenz vom 29.04.2026 angekündigt: „Wir sagen Steuerbetrügern den Kampf an.“ Direkt danach ging es auch um Kryptowährungen und den „Schutz aller, die sich an die Regeln halten“.

Der Grund: Seit dem 01.01.2026 müssen Kryptoplattformen Nutzerdaten erfassen. Gemeldet werden unter anderem Name, Adresse, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und Steuer ID. Auch Bestandskunden werden nacherfasst. Die Daten für 2026 müssen bis zum 31.07.2027 an das BZSt gemeldet werden.

Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptogewinne bisher nicht erklärt hat, sollte das jetzt prüfen lassen. Sobald ein Ermittlungsverfahren läuft, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gesperrt sein.

Rechtsgrundlagen: § 371 AO, § 208 AO, § 23 EStG, DAC 8, KStTG.

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