LAG Köln: Änderungskündigung bei schlechter Leistung und Low Performern

Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln sorgt für Diskussionen: Das Gericht hat Anfang 2025 erstmals eine verhaltensbedingte Änderungs kündigung für rechtmäßig erklärt ( Az. 7 Sa 558/23 ). Im konkreten Fall war eine Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 14 TVöD eingruppiert. Der Arbeitgeber war jedoch mit ihrer Leistung unzufrieden und setzte sie mithilfe einer Änderungskündigung in eine niedrigere Gehaltsgruppe herab. Damit wurde sie nicht entlassen,…