Eine Trans Frau wollte ein Probetraining in einem Frauen Fitnessstudio machen. Danach berichtete ein Portal mit Namen, Fotos und Aussagen zu ihrer rechtlichen Identität. Das OLG Frankfurt zieht eine klare Grenze: kontroverse Debatte, ja. Unwahre Tatsachenbehauptungen und identifizierende Berichterstattung über eine Privatperson nein.
OLG Frankfurt Urteil vom 30.4.2026, Aktenzeichen 16 U 90/25
#Pressebericht #Persönlichkeitsrecht #TransRechte #Medienrecht #Pressefreiheit #WogeFrankfurt #KarstenGulden #GGR-law.com