Mai 2026 bringt drei Entscheidungen, die jeden betreffen, der öffentliche Aufträge vergibt oder gewinnt.
↘️ Die Vergabekammer Niedersachsen hat entschieden, dass ein Bieter, der ChatGPT zur Prüfung von Vergabeunterlagen einsetzt, alle Fehler des Modells selbst trägt. Im konkreten Fall übersah ChatGPT 4.5 eine fehlende Höchstmengenangabe in einer Rahmenvereinbarung für einen KI-Chatbot-Auftrag – ein objektiv erkennbarer Vergaberechtsverstoß. Das Rügerecht war nach Ablauf der Angebotsfrist präkludiert, der Auftrag verloren (Az. VgK-14/2025).
↘️ Das Bundestariftreuegesetz ist seit dem 27. März 2026 in Kraft. Wer Bundesaufträge über Bau, Dienstleistungen oder Konzessionen gewinnt, muss individuelle Lohnvorgaben aus Tarifverträgen einhalten – und haftet wie ein Bürge für jeden Nachunternehmer, der die Mindestbedingungen verletzt. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen bis zu 10 Prozent des Auftragswertes sowie fristlose Kündigung und Ausschluss aus künftigen Vergaben.
↘️ Der Bundesrat hat dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt. Der Losgrundsatz gilt nicht mehr starr für Verkehrsinfrastruktur – aber Kommunalstraßen, Brückensanierungen und Personenbahnhöfe fallen noch nicht unter den Anwendungsbereich. Der Bundesrat fordert die Erweiterung von § 97a GWB Absatz 4.