Viele Gesellschafter Geschäftsführer verschenken Steuervorteile, obwohl sie über ihre GmbH günstiger wohnen könnten.
Denn eine verbilligte Wohnungsüberlassung kann steuerlich deutlich attraktiver sein als einfach mehr Gehalt auszuzahlen. Entscheidend ist aber, dass die Gestaltung fremdüblich bleibt und die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
Besonders spannend:
Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Überlassung sogar steuerlich begünstigt.
Rechtsgrundlagen:
§ 8 Abs. 2 EStG
§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG
Lohnsteuer Richtlinie R 8.1 LStR
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