Mieterselbstauskünfte gehören in der Praxis zu den häufigsten Datenschutzfallen bei der Wohnungsvergabe. Vermieter, Hausverwaltungen, Makler und Organisationen mit Wohnraumverwaltung haben zwar ein berechtigtes Interesse an bestimmten Angaben. Aber nicht alles, was interessant erscheint, darf auch abgefragt werden.
In dieser Folge von Café Datenschutz geht es darum, welche Fragen bei Mietinteressenten zulässig sind, welche Angaben tabu bleiben und warum der Zeitpunkt der Datenerhebung entscheidend ist. Grundlage ist die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen und Mietinteressenten.
Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, https://www.iitr.de
Weiterführende Links:
// Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/OH_Einholung_von_Selbstauskuenften_Mietinteressenten_V2.pdf
// Formular der Datenschutzkonferenz:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/OH_Einholung_von_Selbstauskuenften_Mietinteressenten_V2_Anhang.pdf
Kapitel für die schnellere Navigation:
Sprungmarken:
00:00 Intro: Warum Mieterselbstauskünfte datenschutzrechtlich relevant sind
00:36 Der wichtigste Grundsatz: Erforderlichkeit statt Neugier
01:00 Warum Einwilligungen bei Wohnungssuche problematisch sind
01:20 Phase 1: Was beim Besichtigungstermin gefragt werden darf
01:35 Ausweisprüfung ja, Ausweiskopie nein
01:51 Phase 2: Konkretes Interesse an der Wohnung
02:10 Welche Angaben zur Bonität zulässig sein können
02:39 Welche Fragen unzulässig sind
03:09 Phase 3: Weitere Nachweise erst nach Auswahlentscheidung
03:22 Bonitätsabfragen und geschwärzte Nachweise
03:44 Praxisfehler Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
04:04 Löschung der Daten abgelehnter Mietinteressenten
04:33 Praktische Handlungsempfehlungen für Formulare
05:19 Fazit: Fairness im Bewerbungsprozess um Wohnraum