Gestern fiel das Urteil vor dem Schöffengericht Gießen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Schusswaffe.
Die Staatsanwaltschaft beantragte 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Die Verteidigung beantragte 1 Jahr 9 Monate auf Bewährung.
Das Gericht verhängte 3 Jahre.
Jetzt beginnt die Vorbereitung der Berufung.
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