OLG Düsseldorf: Luxuskosmetik darf nicht auf dem „Wühltisch“ landen

Wer Originalware legal einkauft, darf sie grundsätzlich auch weiterverkaufen. Dieser Grundsatz der sogenannten markenrechtlichen Erschöpfung gilt seit Jahren als tragende Säule des europäischen Binnenmarktes. Doch was passiert, wenn Luxusprodukte zwar echt sind, aber in einer Weise präsentiert werden, die ihrem Markenimage erkennbar schadet? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht…

Quelle