Sehen Sie das ganze Video hier: https://youtu.be/DJwnxBDhm7E?si=DTyHZ0rTdPovMMl3
Berechtigtes Interesse einfach erklärt: Wann dürfen Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung verarbeiten?
In dieser Folge von Café Datenschutz geht es um eine der wichtigsten und zugleich meistmissverstandenen Rechtsgrundlagen der DSGVO: das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Viele Unternehmen fragen sich:
Brauche ich immer eine Einwilligung?
Darf ich Kunden anschreiben?
Darf ich IT-Sicherheitslogs speichern?
Darf ich offene Rechnungen verfolgen?
Die Antwort lautet: Manchmal ja – aber nicht pauschal.
Das berechtigte Interesse ist kein Freifahrtschein. Es verlangt eine saubere Prüfung, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine echte Abwägung zwischen dem Interesse des Unternehmens und den Rechten der betroffenen Personen.
In diesem Video erfahren Sie:
Was berechtigtes Interesse nach DSGVO bedeutet.
Wann Unternehmen sich darauf stützen können.
Wie die Drei-Stufen-Prüfung funktioniert.
Welche typischen Anwendungsfälle es in der Praxis gibt.
Welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Welche Punkte in eine praktische Checkliste gehören.
Referent: Dr. Sebastian Kraska, IITR Datenschutz GmbH, https://www.iitr.de
// Weiterführende Links:
Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung:
https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person:
https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/
Art. 14 DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/
Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht:
https://dsgvo-gesetz.de/art-21-dsgvo/
Erwägungsgrund 47 DSGVO:
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-47/
EDPB Guidelines 1/2024 on processing of personal data based on Article 6(1)(f) GDPR:
https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-10/edpb_guidelines_202401_legitimateinterest_en.pdf
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Fragenkatalog zur Interessenabwägung nach DSGVO:
https://datenschutz-hamburg.de/news/hmbbfdi-veroeffentlicht-fragenkatalog-zur-interessenabwaegung-nach-dsgvo