Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (IX B 53/25) eine klare Grenze gezogen: Ein Finanzgericht darf eigene Internetrecherchen nicht einfach im Urteil verwerten, ohne die Beteiligten vorher darauf hinzuweisen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte eine Klage als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung stützte es sich unter anderem auf eigene Internetrecherchen zu…