Die Frage wirkt auf den ersten Blick technisch, hat aber erhebliche wirtschaftliche Folgen für Betreiber von Pflegeeinrichtungen: Müssen Seniorenheime für die Weiterleitung von TV- und Radiosignalen an Bewohnerzimmer eine GEMA-Lizenz erwerben? Der Europäische Gerichtshof hat hierzu mit Urteil vom 30. April 2026 (C-127/24) eine differenzierte und praxisrelevante Antwort gegeben.