Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wurde unkompliziert und pragmatisch bei der Neuerung des § 35a StAG korrigiert . Es geht um die n eu eingeführte Sperrfrist bei Täuschungsversuchen – eine Regelung, die in ihrer ursprünglichen Fassung so drakonisch formuliert war, dass bereits ein simpler Flüchtigkeitsfehler in den komplexen Antragsformularen das Ende aller Einbürgerungshoffnungen für ein ganzes Jahrzehnt hätte bedeuten können. In einer Zeit, in der Deutschland im globalen Wettbewerb…