Eigenes Einkommen für minderjährige Kinder statt Taschengeld

Kinder können statt Taschengeld eigenes Einkommen erhalten. Zum Beispiel über Nießbrauch an Immobilien oder Familiengesellschaften. So nutzt die Familie die Freibeträge der Kinder.

Der BFH hat 2023 bestätigt: Nießbrauch zugunsten minderjähriger Kinder ist steuerlich anerkennbar und kein automatischer Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO.
BFH, Urteil vom 20.06.2023, IX R 8/22.

Auch voll eingezahlte Kommanditanteile können laut OLG München auf minderjährige Kinder übertragen werden, ohne zwingende familiengerichtliche Genehmigung, wenn keine persönliche Haftung entsteht.
OLG München, Beschluss vom 03.08.2023, 16 WF 193/23.

Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft Gewinnverteilungen innerhalb der Familie streng.
BFH, Urteil vom 09.10.2001, VIII R 77/98.

steuerberaten.de unterstützt bei Familiengesellschaften, Nießbrauch und Vermögensübertragungen.

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