Gilt die 2-Jahres-Regel (§ 9 BeschV / Open Work Visa) auch für Westbalkan-Fälle?

In der Beratungspraxis bei VISAGUARD werden wir oft gefragt, ob die Privilegierung des § 9 BeschV auch für Staatsangehörige der Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) gilt. Wer bereits zwei Jahre lang sozialversicherungspflichtig im Bundesgebiet beschäftigt war, benötigt für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels normalerweise keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr – der Arbeitsmarktzugang wird „frei“. Ein…