Auswandern aus Deutschland als GmbH-Gesellschafter – Wegzugsteuer vermeiden

Auswandern mit GmbH? Dann solltest du die Wegzugsteuer nach § 6 AStG kennen.

Bereits ab einer Beteiligung von 1 % an einer GmbH, UG oder AG kann das Finanzamt einen fiktiven Verkauf deiner Anteile unterstellen. Versteuert werden dabei die stillen Reserven, obwohl kein Verkauf stattfindet und kein Geld zufließt.

Die Wegzugsteuer kann insbesondere entstehen bei:
• Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland
• Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ins Ausland
• Schenkung von Anteilen an Personen im Ausland
• Wegfall des deutschen Besteuerungsrechts

Die Steuer kann auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden. Eine frühere unbegrenzte Stundung gibt es nicht mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Wegzugsteuer bei Rückkehr innerhalb von 7 Jahren, verlängerbar auf bis zu 12 Jahre (§ 6 Abs. 3 AStG).

Wichtige Rechtsquellen:
§ 6 AStG
§§ 202, 203 BewG
BFH, Urteil vom 21.12.2022, I R 55/19
EuGH, Urteil vom 26.02.2019, C-581/17 (Wächtler)

Wer einen Wegzug plant, sollte dies frühzeitig steuerlich gestalten. Häufig kommen Holdings, Familienstiftungen oder andere Nachfolgegestaltungen in Betracht. steuerberaten.de berät Unternehmer deutschlandweit bei Wegzug, Vermögensschutz, Holdingstrukturen und internationalen Steuergestaltungen.

#Wegzugsteuer #Auswandern #Schweiz #Dubai #GmbH #Holding #Familienstiftung #Vermögensschutz #InternationalesSteuerrecht #Unternehmer #Steuern #Steuerberater #steuerberatende #Finanzamt