Aktuelles zum Thema Aktionärsrechte
Aktionäre einer Aktiengesellschaft haben eine Reihe von Rechten, die das Aktiengesetz ihnen garantiert (sog. Aktionärsrechte). Im Mittelpunkt stehen das Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Recht auf Dividende, das Auskunftsrecht (§ 131 AktG), das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen sowie das Anfechtungsrecht gegen rechtswidrige Hauptversammlungsbeschlüsse. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der AG und zugleich das wichtigste Forum für die Ausübung von Aktionärsrechten. Für börsennotierte Gesellschaften gelten besondere Anforderungen an die Einberufung, Durchführung und Protokollierung der Hauptversammlung. Die … Mehr