Aktuelles zum Ehevertrag

Der Ehevertrag gilt in der Öffentlichkeit oft als romantisch zweifelhaft – rechtlich ist er jedoch ein unverzichtbares Instrument der Vorsorge. Wer heiratet, ohne einen Ehevertrag zu schließen, akzeptiert stillschweigend den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – mit allen Konsequenzen für den Fall einer Scheidung. Wer Vermögen, Unternehmen oder Immobilien in die Ehe mitbringt oder im Laufe der Ehe erwirbt, sollte über einen Ehevertrag nachdenken. Im Ehevertrag können Ehepaare wesentliche Aspekte ihrer wirtschaftlichen Beziehung individuell regeln: den … Mehr