Aktuelles zur Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist keine Wahl, sondern eine gesetzliche Folge – und sie ist regelmäßig Quelle erheblicher Konflikte. Denn solange die Erbengemeinschaft besteht, können die einzelnen Erben nicht frei über ihren Anteil am Nachlass verfügen. Alles, was zum Nachlass gehört, steht den Miterben gemeinschaftlich zu und muss grundsätzlich einvernehmlich verwaltet und auseinandergesetzt werden. Besonders konfliktträchtig ist die Erbengemeinschaft beim Nachlassvermögen, das sich nicht einfach teilen lässt – … Mehr