Aktuelles zum Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament das zweite große Instrument der letztwilligen Verfügung im deutschen Erbrecht – und in vielerlei Hinsicht das stärkere. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag in der Regel beidseitig bindend: Was einmal vereinbart wurde, kann nicht einseitig widerrufen werden. Das macht ihn besonders attraktiv für Paare, Geschäftspartner oder Eltern, die ihren Nachlass verbindlich regeln wollen – und für die Gegenseite, die auf diese Regelung vertrauen möchte. Ein Erbvertrag muss notariell … Mehr