Aktuelles zur GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste und häufigste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sie entsteht formlos durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags – ohne Notarpflicht, ohne Mindestkapital, ohne Registrierungspflicht. Klassische Einsatzfelder: Freiberuflergemeinschaften (Ärzte, Anwälte, Architekten), Grundstücksgemeinschaften sowie Gelegenheitsgesellschaften für Einzelprojekte. Das Recht der GbR wurde durch das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts), in Kraft seit 1. Januar 2024, grundlegend reformiert. Die wichtigste Neuerung: Die GbR kann nun als … Mehr