Aktuelles zum Informationsaustausch
Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern ist eines der komplexesten und in der Praxis bedeutsamsten Themen im Kartellrecht. Nicht jeder Informationsaustausch ist verboten – aber er kann schnell kartellrechtlich relevant werden, wenn er dazu geeignet ist, das Marktverhalten der Beteiligten zu koordinieren und den Wettbewerb zu beschränken. Die Grenze zwischen zulässigem Branchen-Benchmarking und verbotenem Informationsaustausch ist oft schmal. Besonders sensibel sind Austausche über aktuelle Preise und Preisabsichten, Kapazitäten, Produktionsmengen, Kosten und Strategien. Die EU-Kommission und das Bundeskartellamt … Mehr