Aktuelles zur Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung ist eine der häufigsten und gefährlichsten Haftungsfallen für Geschäftsführer und Vorstände in Deutschland. Sie liegt vor, wenn der Antragspflichtige trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt – also die gesetzliche Drei-Wochen-Frist des § 15a InsO verletzt. Die Folgen sind gravierend: zivilrechtliche Schadensersatzpflicht gegenüber Neugläubigern und Altgläubigern, strafrechtliche Verfolgung nach § 15a Abs. 4 InsO sowie persönliche Haftung für während der Verschleppungszeit geleistete Zahlungen. In der Praxis entsteht Insolvenzverschleppung häufig nicht aus … Mehr