Aktuelles zum Kartellschadensersatz

Kartellschadensersatz ist die zivilrechtliche Kehrseite der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung. Wer durch ein Kartell geschädigt wurde – ob als direkter Abnehmer überteuert Produkte gekauft hat oder als indirekter Abnehmer durch den Passing-On-Effekt betroffen ist – hat einen Schadensersatzanspruch gegen die Kartellanten. Die europäische Kartellschadensersatzrichtlinie (2014) und ihre Umsetzung in § 33a GWB haben die Durchsetzung dieser Ansprüche erheblich erleichtert. Der Kartellschadensersatzprozess ist komplex: Die Schadenshöhe muss geschätzt werden, da der hypothetische Wettbewerbspreis ohne Kartell naturgemäß nicht bekannt … Mehr