Aktuelles zur Marktbeherrschung
Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (sog. Marktbeherrschung, Art. 102 AEUV, § 19 GWB) schützt den Wettbewerb vor der einseitigen Machtausübung durch Unternehmen, die eine dominante Position auf einem relevanten Markt innehaben. Anders als das Kartellverbot setzt das Missbrauchsverbot kein abgestimmtes Verhalten voraus – es richtet sich an einzelne Unternehmen, die allein oder gemeinsam marktbeherrschend sind. Marktbeherrschend ist ein Unternehmen, das sich gegenüber Wettbewerbern, Abnehmern und letztlich Verbrauchern in einem erheblichen Maß unabhängig verhalten … Mehr