Aktuelles zu Masseverbindlichkeiten
Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse entstehen. Sie genießen gegenüber den Insolvenzforderungen – also den vor der Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen der Gläubiger – absoluten Vorrang: Sie werden aus der Insolvenzmasse vorab befriedigt, bevor eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger stattfindet. Typische Masseverbindlichkeiten sind: Vergütung des Insolvenzverwalters und seiner Berater, laufende Mieten für vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommene Räumlichkeiten, Arbeitnehmeransprüche nach Verfahrenseröffnung … Mehr