Aktuelles zum Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist die erste Anlaufstelle für viele erbrechtliche Angelegenheiten nach einem Todesfall. Als Teil des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist es zuständig für eine Vielzahl von Aufgaben: Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, Erteilung von Erbscheinen, Bestellung von Nachlasspflegern, Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen und die Führung des Erbregisters. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht genau, wann und warum sie das Nachlassgericht aufsuchen müssen. Muss ich dort hingehen, wenn ein Angehöriger stirbt? Was passiert mit … Mehr