Aktuelles zur Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren zur Sicherung und Abwicklung eines Nachlasses. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Erben vor der Inanspruchnahme durch Nachlassgläubiger: Wird eine Nachlassverwaltung angeordnet, haftet der Erbe grundsätzlich nicht mehr mit seinem Privatvermögen für Nachlassverbindlichkeiten, sondern nur noch mit dem Nachlass selbst. Das macht die Nachlassverwaltung besonders attraktiv, wenn ein Nachlass Schulden enthält, deren Umfang noch nicht vollständig bekannt ist. Die Nachlassverwaltung wird auf Antrag des Erben vom … Mehr