Aktuelles zur Prokura

Die Prokura ist die umfassendste handelsrechtliche Vollmacht, die ein Kaufmann erteilen kann. Sie ermächtigt den Prokuristen, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 HGB). Der Umfang der Prokura ist gesetzlich festgelegt und kann gegenüber Dritten nicht beschränkt werden – nur bestimmte grundlegende Geschäfte (Grundstücksveräußerung, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten) sind von der Prokura ausgenommen. In der Praxis ist die Prokura ein wichtiges Instrument zur Delegation von Geschäftsleitungsaufgaben. Sie … Mehr