Aktuelles zur Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist das zentrale Ziel jedes Privatinsolvenzverfahrens – und für viele überschuldete Privatpersonen der einzige realistische Weg in einen schuldenfreien Neuanfang. Nach Abschluss der dreijährigen Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung, sofern keine Versagungsgründe vorliegen. Mit ihr werden alle noch offenen Insolvenzforderungen erlassen – der Schuldner ist frei. Die Restschuldbefreiung ist jedoch kein Automatismus. Das Gesetz kennt eine Reihe von Versagungsgründen: Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten während des Verfahrens, Verschweigen von Vermögen oder Einnahmen, … Mehr