Aktuelles zur Überschuldung
Die Überschuldung ist neben der Zahlungsunfähigkeit der zweite Insolvenzgrund für juristische Personen (§ 19 InsO). Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Diese sogenannte Fortführungsprognose ist das entscheidende Korrektiv: Ein bilanziell überschuldetes Unternehmen muss nicht zwingend Insolvenz anmelden, wenn eine realistische Aussicht auf Fortführung besteht. Die Feststellung der Überschuldung erfordert die Erstellung eines Überschuldungsstatus: … Mehr