Aktuelles zum Thema Unlauterer Wettbewerb
Unlauterer Wettbewerb bezeichnet alle Handlungen im Geschäftsverkehr, die gegen die guten Sitten verstoßen und geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil von Mitbewerbern, Verbrauchern oder der Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Das UWG listet konkrete Tatbestände auf: irreführende Handlungen und Unterlassungen, aggressive Geschäftspraktiken, vergleichende Werbung, unzulässige Nachahmung, Behinderung von Mitbewerbern und Rechtsbruch. In der Praxis begegnet unlauterer Wettbewerb in vielen Gesichtern: gefälschte Kundenbewertungen, irreführende Rabattaktionen (z. B. falsche „war-jetzt“-Preise), unerwünschte Werbe-E-Mails, Schleichwebung durch Influencer, Greenwashing und die unzulässige … Mehr