Aktuelles zum Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der obligatorische Ausgleich der Rentenanwartschaften bei Scheidung. Was während der Ehezeit an Rentenansprüchen erworben wurde – ob aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Altersvorsorge, beamtenrechtlicher Versorgung oder privaten Rentenversicherungen – wird zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt. Das macht den Versorgungsausgleich für viele Betroffene zu einem erheblichen finanziellen Faktor, der weit über die monatliche Unterhaltsberechnung hinausgeht. In der Praxis ist der Versorgungsausgleich oft komplizierter als er klingt. Verschiedene Versorgungsträger müssen informiert und auskunftspflichtig werden. … Mehr