Aktuelles zum Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich ist der finanzielle Kernmechanismus der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, in der die meisten deutschen Ehepaare leben. Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner verglichen. Der Ehepartner, der mehr Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz – als Ausgleichszahlung in Geld. Klingt einfach, ist in der Praxis aber oft hochkomplex. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfordert die Ermittlung des Anfangsvermögens (Stichtag: Eheschließung) und des Endvermögens (Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags) beider … Mehr