Nicht entnommene Unternehmensgewinne und Geschiedenenunterhalt
Erzielt ein unterhaltspflichtiger geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter aus seiner Gesellschafterstellung tatsächlich keine bedarfsprägenden Gewinne, ist eine fiktive Zurechnung nicht realisierter Gesellschaftsgewinne zu seinem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Erforderlich ist, dass der Gesellschafter seine unterhaltsrechtliche Obliegenheit, zumutbare Gewinne aus dem Unternehmen zu erzielen und auszuschütten, in vorwerfbarer Weise …