Voraussetzungen der Verfestigten Lebensgemeinschaft im Unterhaltsrecht
Das Kammergericht Berlin hat sich mit Beschluss vom 27.10.2025, Az.: UF 176/24 zu den Voraussetzungen einer sog. „verfestigten Lebensgemeinschaft“ im Sinne der §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB geäußert. Diese Regelungen halten fest, dass ein Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten (oder ehemaligen Ehegatten) fortfällt, wenn die berechtigte Person eine neue Ehe […] Der Beitrag Voraussetzungen der Verfestigten Lebensgemeinschaft im Unterhaltsrecht erschien zuerst auf Anwaltsbüro im Hegarhaus.