Arbeitsverträge per E-Mail: Bundesregierung will künftig Textform erlauben
Aber Achtung: Für die Befristung gilt nach wie vor die Schriftform. Damit sind auch solche Arbeitsverträge gemeint, die eine Beendigung durch Eintritt des Rentenalters haben. Gemäß Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrags schriftlich niederzulegen. Das will die Bundesregierung nun ändern: Arbeitgeber werden die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge in Zukunft nicht mehr in Papierform mit Unterschrift übergeben müssen. Die Reform sieht vor, dass statt der Schriftform (§ 126 BGB) für die Vertragsbedingungen künftig … Mehr